Corona
Maskenpflicht in Stadt und Landkreis Göttingen wird angepasst
Aufgrund er ansteigenden Inzidenzwerte wird die Maskenpflicht in der Göttinger Region entsprechend angepasst.
Ab dem heutigen Karfreitag, 2. April 2021, gelten folgende Regeln:
Stadt Göttingen
montags bis sonnabends von 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Betroffen ist der Bereich der Innenstadt innerhalb und auf der Wallanlage einschließlich des Albani-Parkplatzes.
Stadt Bad Lauterberg im Harz
täglich von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Betroffen ist die Hauptstraße aus Richtung Braunlage/Postplatz kommend ab Haus-Nr. 166 und Haus-Nr. 139 – 141 bis einschl. Haus-Nr. 88 (Fa. Schwickert) und Haus-Nr. 71 („Boulevard“) sowie der Spielplatz „Traumspielplatz“ im Kurpark.
Stadt Osterode am Harz
täglich von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Betroffen sind die Bereiche innerhalb des sogenannten Innenstadtrings der Stadt Osterode am Harz (Altstadt zwischen Dörgestraße, Kaiserplatz, Neustädter Tor, Spritzenhausplatz, Obere Neustadt, Jacobitorstraße, Im Badegarten, Hoelemannpromenade, Eisensteinstraße und Königsplatz) sowie der Kurpark und die Parkplätze Kurpark und Bleichestelle.
Stadt Hann. Münden
täglich von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Betroffen ist der Bereich der Innenstadt auf Straßen, Wegen und Plätzen.
Stadt Duderstadt
täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr
Betroffen sind die Bereiche Auf der Marktstraße, auf den Wallanlagen und das LNS-Gelände/Tabaluga Spielplatz sowie alle öffentliche Spielplätze in der Kernstadt und den Ortsteilen Breitenberg, Brochthausen, Desingerode, Esplingerode, Fuhrbach, Gerblingerode, Hilkerode, Immingerode, Langenhagen, Mingerode, Nesselröden, Tiftlingerode, Werxhausen und Westerode.
Stadt Herzberg am Harz
montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr und sonnabends von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Betroffen ist der Bereich der Fußgängerzone der Stadt Herzberg am Harz auf Straßen, Wegen und Plätzen.
Samtgemeinde Radolfshausen/Gemeinde Seeburg
täglich von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Betroffen ist der öffentliche Spielplatz „Traumspielplatz“ in Seeburg.
Generell gilt nach der Corona-Landesverordnung die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung überall dort, wo sich viele Menschen unter freiem Himmel auf engem Raum aufhalten.
Details zur Maskenpflicht sind im Amtsblatt Nr. 10 der Stadt Göttingen nachzulesen.
RadioLeinewelle
April 2nd, 2021
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