Corona
Beschluss des OVG Lüneburg setzt 2Gplus bei körpernahen Dienstleistungen außer Vollzug
Die Landesregierung reagiert auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zur Außervollzugsetzung der 2Gplus-Regelungen bei körpernahen Dienstleistungen, wie z.B. Friseur oder Fußpflege. Der Beschluss wird nun kurzfristig auf mögliche rechtliche Auswirkungen auf ...
RadioLeinewelle
Dezember 11th, 2021
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