Im Rahmen des Ausstieges aus der Atomenergie werden am 31. Dezember drei weitere Kernkraftwerke vom Netz genommen

Nach Beendigung des Leistungsbetriebs zum 31. Dezember 2021 werden die drei Kernkraftwerke Brokdorf, Grohnde und Gundremmingen C endgültig abgeschaltet. Sie speisen dann keinen Strom mehr ins Netz. Möglichst umgehend soll dann mit dem Rückbau begonnen werden. Dabei gelten besondere Schutzmaßnahmen. Denn auch nach Betriebsende kann von einer kerntechnischen Anlage weiterhin eine Gefährdung für Mensch und Umwelt ausgehen. Deshalb muss sie „geordnet stillgelegt“ werden.

Geordnete Stilllegung und „Grüne Wiese“

Grundsätzlich versteht man unter dem Begriff „Stilllegung“ alle Maßnahmen, die nach der Erteilung der Genehmigung zur Stilllegung durchgeführt werden, bis eine behördliche und atomrechtliche Überwachung nicht mehr notwendig ist. Dies bedeutet in der Regel, dass alle Gebäudeteile entfernt sind und der natürliche Ausgangszustand in Form der sogenannten „Grünen Wiese“ wiederhergestellt ist. Die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür ergeben sich aus dem Atomgesetz.

Symbolbild von Qubes Pictures auf Pixaba

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