Die Maskenpflicht in Göttingen wird angepasst. Ab Freitag, 18. März 2022, gilt sie nur noch auf dem Wochenmarkt zu dessen Öffnungszeiten. In Bovenden, Duderstadt, Hann. Münden und Osterode am Harz gilt sie unverändert weiter ebenfalls auf den jeweiligen Gebieten der dortigen Wochenmärkte zu deren Öffnungszeiten. Das hat das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis per Allgemeinverfügung festgelegt. Die Pflicht, eine FFP2-Maske (oder mit mindestens gleichwertigem Schutzniveau) zu tragen, dient dem weiteren Schutz vor einer Infektion mit dem Corona-Virus und gilt dort, wo viele Menschen unter freiem Himmel auf engem Raum zusammenkommen.
Göttingen
Die Maskenpflicht gilt auf dem Wochenmarkt während der Öffnungszeiten.
Flecken Bovenden
Die Maskenpflicht gilt auf dem Gebiet des Wochenmarkts am Rathausplatz während der Öffnungszeiten.
Duderstadt
Die Maskenpflicht gilt auf dem Wochenmarkt an der ev.-luth. Kirche St. Servatius während der Öffnungszeiten.
Hann. Münden
Die Maskenpflicht gilt auf dem Wochenmarkt auf dem Dr.-Johann-Andreas-Eisenbart-Platz während der Öffnungszeiten.
Osterode am Harz
Die Maskenpflicht gilt auf dem Wochenmarkt auf dem Kornmarkt und dem Martin-Luther-Platz während der Öffnungszeiten.
Unabhängig von den genannten Bereichen empfiehlt das Gesundheitsamt, immer dann eine FFP2-Maske zu tragen, wenn Abstände zu anderen Personen nicht eingehalten werden können. Die Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt Nr. 12 veröffentlicht. Darin sind auch die jeweiligen Lagepläne hinterlegt.