Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird bis 31.01.2023 verlängert

Berlin. Unter der Leitung des Niedersächsischen Finanzministers Reinhold Hilbers hat sich die Finanzministerkonferenz gestern auf eine einmalige Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärung bis zum 31.01.2023 verständigt.

Dazu erklärt Finanzminister Hilbers: „Angesichts des aktuellen Erklärungseingangs von bundesweit knapp unter 40 Prozent, haben wir im Kreise der Finanzministerinnen und Finanzminister heute erneut erörtert, wie und mit welchen Maßnahmen darauf reagiert werden kann. Auch vor dem Hintergrund, dass die Menschen in Deutschland aktuell vielen Herausforderungen und Unsicherheiten gegenüberstehen und viele mit Sorge in die Zukunft blicken, haben wir die Möglichkeiten und Maßnahmen abgewogen und uns für eine allgemeine Fristverlängerung ausgesprochen und uns darauf verständigt, für die Abgabe der Grundsteuererklärung einmalig mehr Zeit zu gewähren.“

Gleichzeitig appelliert Finanzminister Hilbers an die Bürgerinnen und Bürger sowie die Angehörigen der steuerberatenden Berufe, die Erklärungen weiterhin zügig und kontinuierlich abzugeben. Dies sei für eine erfolgreiche Umsetzung der Grundsteuerreform unerlässlich. Nur so sei sichergestellt, dass den Gemeinden die notwendigen Grundlagen für die Erhebung der Grundsteuern ab 2025 rechtzeitig vorliegen, so der Minister.

Bild von Andreas Lischka auf Pixabay 

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