Wendebach-Brücke: CDU sieht rechtssicheren Weg für Weiterbetrieb der Behelfsbrücke

Göttingen/Friedland. Im Streit um die Behelfsbrücke am Wendebach zeichnet sich erstmals ein konkreter Lösungsansatz ab. Während bislang vor allem rechtliche Probleme, Zuständigkeitsfragen und politische Vorwürfe die Debatte geprägt haben, bringt die CDU-Kreistagsfraktion gemeinsam mit ihrem Landratskandidaten Harm Adam nun einen Vorschlag ein, der einen rechtssicheren Weiterbetrieb ermöglichen soll.

Harm Adam

Aus Sicht der CDU steht fest, dass die aktuelle Situation für viele Bürgerinnen und Bürger nicht zufriedenstellend ist. Insbesondere Radfahrer und Fußgänger sind seit der Sperrung der ursprünglichen Wendebachbrücke mit Umwegen oder riskanter Streckenführung entlang der Bundesstraße konfrontiert. Die Behelfsbrücke habe gezeigt, dass eine praktische Lösung möglich ist. Entscheidend sei nun, diese Lösung auch rechtlich abzusichern und damit eine verlässliche Übergangssituation zu schaffen.

Kern des Vorschlags ist eine bereits vorbereitete Vereinbarung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Diese soll nach Darstellung der CDU die zentralen Fragen rund um Betrieb und Nutzung der Behelfsbrücke regeln. Dazu gehören insbesondere Zuständigkeiten, Verkehrssicherungspflichten sowie Haftungsfragen. Die Vereinbarung könne von der Gemeinde Friedland unterzeichnet werden und würde damit eine rechtliche Grundlage schaffen, auf der die Brücke weiter betrieben werden kann. 

Damit unterscheidet sich der Ansatz deutlich von der bisherigen Debatte. Während bislang vor allem die fehlende Genehmigung und unklare Verantwortlichkeiten im Vordergrund standen, richtet sich der Blick nun auf eine konkrete Lösung innerhalb der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Nach Einschätzung der CDU geht es nicht mehr darum, ob eine Nutzung grundsätzlich möglich ist, sondern darum, die notwendigen formalen Voraussetzungen kurzfristig zu schaffen.

Parallel dazu hat die CDU-Kreistagsfraktion einen Antrag in den Kreistag eingebracht, um den vorgeschlagenen Weg politisch zu flankieren. Darin wird das Ziel formuliert, die Querung über den Wendebach für Fußgänger und Radfahrer zumindest bis zum Beginn der geplanten Sanierungsarbeiten sicherzustellen. Gleichzeitig soll der Landkreis seine Bereitschaft erklären, sich im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten an den Kosten zu beteiligen. Voraussetzung dafür ist jedoch ein formeller Beschluss der zuständigen Gremien sowie eine klare Regelung aller rechtlichen und organisatorischen Fragen. 

Die CDU argumentiert, dass ein solcher Weg sowohl den Anforderungen der Behörden als auch den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht werden könnte. Wenn eine rechtlich geprüfte Vereinbarung bereits vorliege, müsse diese nun auch genutzt werden, um eine schnelle und tragfähige Lösung zu erreichen. Aus ihrer Sicht darf sich die Diskussion nicht länger an Zuständigkeitsfragen festfahren, sondern müsse zu konkretem Handeln führen.

Ob dieser Vorschlag umgesetzt wird, hängt nun maßgeblich von den beteiligten Akteuren ab. Insbesondere die Gemeinde Friedland müsste die entsprechende Vereinbarung unterzeichnen, während der Landkreis die finanzielle Beteiligung formal beschließen müsste. Beide Schritte gelten als Voraussetzung, um den Weiterbetrieb der Behelfsbrücke rechtssicher zu ermöglichen.

Vor dem Hintergrund der geplanten Bauarbeiten im weiteren Verlauf des Jahres ist die Zeit für eine Entscheidung begrenzt. Gerade deshalb könnte der CDU-Vorschlag einen Weg aufzeigen, wie die Behelfsbrücke zumindest für eine Übergangszeit erhalten bleiben kann. Klar ist jedoch auch: Ohne abgestimmtes Handeln aller Beteiligten wird es keine Lösung geben.

Mit dem Vorstoß der CDU verschiebt sich die Debatte damit erstmals deutlich in Richtung konkreter Umsetzung. Nach Wochen der Diskussion über Zuständigkeiten und rechtliche Grenzen steht nun ein Modell im Raum, das beide Seiten miteinander verbinden will – eine praktikable Nutzung vor Ort und eine rechtlich abgesicherte Grundlage.

Ulf Engelmayer

Foto: ©Radio Leinewelle (ue)

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