Corona-Pandemie: Testpflicht im Einzelhandel entfällt bei stabiler Inzidenzlage von unter 50

Die neuen Regelungen zur teilweisen Lockerung der Coronaverordnungen haben in den letzten Tagen zur Verunsicherung in der Bevölkerung geführt. Stadt und Landkreis Göttingen haben sich nach Abstimmung mit der niedersächsischen Coronaverordnung auf folgendes Vorgehen geeinigt:

Der Inzidenzwert im Landkreis Göttingen liegt seit fünf aufeinander folgenden Werktagen stabil unter 50. Ab Freitag, 28. Mai, entfällt daher die Pflicht, beim Einkaufen im Einzelhandel bzw. in Einkaufscentern einen negativen Corona-Test vorlegen zu müssen. Das hat das Gesundheitsamt von Stadt und Landkreis Göttingen beschlossen und in einer Allgemeinverfügung veröffentlicht. Schutz- und Hygienemaßnahmen wie das Tragen einer OP- oder FFP2-Maske und Abstand halten sind dennoch einzuhalten.

Sollte der Inzidenzwert von 50 an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder überschritten werden, wird dies erneut durch eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. In diesem Falle gelten wieder die vorherigen Maßgaben: Der Einkauf im Einzelhandel bzw. in Einkaufscentern in Stadt und Landkreis Göttingen wäre wieder nur nach Vorlage eines negativen Corona-Tests bzw. bei nachgewiesener Vollimpfung oder Genesung möglich.

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