Mehr Strafanzeigen, mehr Strafverfolgung: Das ist das Ziel einer Kooperationsvereinbarung, die Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza, der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport Boris Pistorius und der Direktor der Niedersächsischen Landesmedienanstalt Christian Krebs in Hannover unterschrieben haben.
Durch die Kooperationsvereinbarung soll es insbesondere niedersächsischen Medienunternehmen erleichtert werden, strafbare Hasspostings zu melden. Zu diesem Zweck hat die Staatsanwaltschaft Göttingen – Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet – eine Internetplattform eingerichtet, über die Hasskriminalität auf den Internetpräsenzen niedersächsischer Medienunternehmen zur Anzeige gebracht werden kann. Das gilt etwa für Kommentarspalten auf Nachrichtenseiten, aber auch für die Präsenzen in Sozialen Medien.
Justizministerin Havliza: „Hasspostings werden oft gelöscht. Wer aber strafbar hetzt und pestet, der soll auch die Konsequenzen spüren. Der soll merken, dass ein schnell getippter Satz im Netz vor Gericht ein Monatsgehalt und mehr kosten kann. Deshalb schaffen wir die Möglichkeit, mit geringem Aufwand Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Göttingen zu erstatten. Mit der neuen Kooperationsvereinbarung haben wir eine gute Grundlage, die gezielte Strafverfolgung leichter zu ermöglichen. Die Botschaft muss sein: Hatespeech bleibt nicht folgenlos.“
Geht eine Anzeige über die Internetplattform ein, prüft die Staatsanwaltschaft Göttingen das Vorliegen eines strafrechtlichen Anfangsverdachts. Anschließend sendet sie den Vorgang ggf. an das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen.
Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) nimmt nach der Kooperationsvereinbarung im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit insbesondere für kleinere Medienunternehmen eine Filterfunktion wahr. Sie prüft den Sachverhalt auf eine mögliche strafrechtliche Relevanz und bringt diesen ggf. zur Anzeige. Die NLM prüft ferner im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Internetpräsenzen niedersächsischer Medienunternehmen auf strafrechtlich relevante Inhalte der Hasskriminalität und bringt diese ggf. zur Anzeige.
Christian Krebs, Direktor der NLM: „Urheber von Hasskommentaren agieren oftmals anonym im Internet – mit verheerenden Folgen. Viele Menschen haben Angst, beleidigt und bedroht zu werden, wenn sie ihre Meinung im Internet frei äußern und verzichten vielleicht sogar darauf, etwas zu posten. Deswegen zeigen wir klare Kante gegen Hass im Netz. Medienunternehmen können sich in Verdachtsfällen an die NLM wenden. Wir prüfen Inhalte auf ihre strafrechtliche Relevanz und erstatten ggf. Anzeige. Es soll deutlich werden, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist.
Die Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet (ZHIN) bei der Staatsanwaltschaft Göttingen hat vor einem Jahr ihre Arbeit aufgenommen. Seitdem wurden dort insgesamt 220 Ermittlungsverfahren geführt. Ein Großteil davon betraf Verfahren, in denen explizit Amts- und Mandatsträger Opfer von Hasskriminalität im Internet waren. Einen weiteren Schwerpunkt bilden Verfahren, die rassistische und/oder antisemitische Äußerungen zum Gegenstand haben.
Symbolbild von Gerd Altmann auf Pixabay