Yoio stellt mehr E-Scooter in Göttingen zur Verfügung

Allgemein

Seit Anfang März dieses Jahres gibt es in Göttingen nun das E-Scooter-Sharing Angebot Yoio, das vom Göttinger Unternehmen YourCar GmbH in Kooperation mit der Stadtwerke Göttingen AG

betrieben wird. Trotz der Corona-Problematik spricht Co-Geschäftsführer Boris M. Hillmann von einer sehr guten Akzeptanz des Angebots. Laut Rückmeldung vieler Kunden liege das zum einen an deren

geänderten Mobilitätsbedürfnissen hin zu einer multimodalen Mobilität. Einige Kunden heben zum anderen auch den Umstand positiv hervor, dass ein lokales Unternehmen aus der eigenen Stadt der

Anbieter ist. In Zeiten von Corona hat sich laut Hillmann das Thema lokale Wertschöpfung unter dem aus den sozialen Medien bekannten Hashtag #supportyourlocal nochmal etwas deutlicher in

der Bevölkerung festgesetzt.

Mit genauen Zahlen will sich das Unternehmen noch bis zum einjährigen Jubiläum zurückhalten, spricht aber von mehreren zehntausend Kilometern, die bisher mit den E-Scootern zurückgelegt

wurden. „Die Daten deuten darauf hin, dass urbane, klimafreundliche Mobilität mit E-Scootern tatsächlich zu einer Entlastung des Verkehrs mit klassischen Kraftfahrzeugen führt“, sagt Hillmann.

Eine genauere Betrachtung dazu sei mit Göttinger Forschern anvisiert. Auch der anfangs von vielen geteilten Skepsis hinsichtlich Unfall- und Verletzungsgefahr sowie der Behinderungen durch die E-Scooter im Straßenverkehr und auf Gehwegen kann Hillmann mit guten Nachrichten entgegnen: „Mit unseren Yoio-Scootern wurden bisher keine Unfälle gemeldet.

Dadurch, dass die Nutzer von Yoio beim vorgeschriebenen Foto des abgestellten E-Scooters zum Ende ihrer Fahrt an ein rücksichtsvolles Parken erinnert werden, kommt es auch nur selten zu Behinderungen von anderen Verkehrsteilnehmern, wie etwa Fußgängern.“ Aufgrund der positiven Zwischenbilanz haben die beiden Kooperationspartner bereits weitere 350 E-Scooter angeschafft, die in den nächsten Wochen bereitgestellt werden sollen. In diesem Zuge soll auch das Stadtgebiet, in der das Beenden der Buchung erlaubt ist, erweitert werden.

 

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