Zwei neue Infektionsfälle in der Groner Landstraße – kein Anlaß für eine Quarantäneanordnung für den gesamten Gebäudekomplex

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Im Wohnkomplex an der Groner Landstraße gibt es neue Infektionen mit dem Corona-Virus. Bislang konnten zwei positive Personen festgestellt werden, beide sind unabhängig voneinander getestet worden. Sie und Kontaktpersonen der Kategorie 1 befinden sich in häuslicher Quarantäne. Die Einhaltung der Quarantäne und der gesundheitliche Zustand der Infizierten wird regelmäßig überwacht. Für eine Quarantäneanordnung über den gesamten Gebäudekomplex besteht kein Anlass. Wer also nicht infiziert oder Kontaktperson der Kategorie 1 ist, kann den Wohnkomplex verlassen und betreten. Für Schülerinnen und Schüler gilt allerdings, dass sie erst nach Vorlage eines negativen Tests wieder zur Schule gehen dürfen. Hierbei handelt es sich um eine rein vorsorgliche Schutzmaßnahme, um eine etwaige Ausbreitung über die Schulen von vornherein auszuschließen. Für sie sowie für Menschen über 60 Jahre wird am Montag, 26. Oktober 2020, eine kleine Teststation im Innenhof des Komplexes aufgebaut. Darüber wurden die Bewohnerinnen und Bewohner noch am Sonntag, 25. Oktober 2020, auf mehreren Kanälen in Deutsch und Rumänisch hingewiesen. „Wichtig ist, dass Infizierte und deren enge Kontaktpersonen die Quarantäne einhalten“, unterstreicht Petra Broistedt, Leiterin des Stabs für besondere Ereignisse der Stadt Göttingen. „Um Hürden in der Verständigung zu vermeiden, werden alle notwendigen Informationen von Dolmetscher*innen bzw. in Textform zweisprachig vermittelt. Außerdem helfen wir den Menschen, indem wir sie beispielsweise kostenlos mit Lebensmitteln und anderen Dingen des täglichen Bedarfs versorgen.“ Den infizierten Personen und ihren Familien wurde angeboten, die Quarantäne in größeren, von der Stadt bereitgestellten Quarantänewohnungen mit Vollverpflegung abzuleisten.

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