Die Ampel steht auf Gelb: ab sofort nur noch mit Maske in die Innenstadt

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Nachdem der Inzidenzwert im Landkreis Göttingen die 35er Marke überschritten hat, gelten für die Stadt Göttingen verschärfte Regeln gemäß der Verordnung des Landes Niedersachsen. Dazu gehört unter anderem, dass auf den Wallanlagen, innerhalb des Walls (Innenstadt) sowie am Albaniplatz in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden soll. Außerdem gelten weitere Beschränkungen für private Zusammenkünfte, für Veranstaltungen und für die Gastronomie. Im Einzelnen teilt die Stadt Göttingen mit:

Zu den neuen Maßnahmen gehören Vorgaben zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im öffentlichen Raum, außerdem wird die zulässige Zahl von Gästen bei Veranstaltungen beschränkt, eine Sperrstunde wird eingeführt und auch für Zusammenkünfte und Feiern im privaten Bereich gelten Einschränkungen. Auf Basis dieser Verordnung hat das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen Maßnahmen da wo erforderlich konkretisiert  Die Landesvorgaben zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum wurde vom Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen wie folgt konkretisiert: Auf den Wallanlagen, innerhalb des Walls (Innenstadt) sowie am Albaniplatz der Stadt Göttingen und in der Fußgängerzone in Bad Lauterberg soll in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

  • Das Land gibt vor, dass maximal 15 Personen privat zusammenkommen bzw. feiern dürfen. Das gilt sowohl beim Aufenthalt in Privaträumen als auch unter freiem Himmel. In Gaststätten und anderen öffentlich zugänglichen Örtlichkeiten dürfen bis zu 25 Personen für private Feiern zusammenkommen.
  • Die Vorgabe des Landes, die Zahl der Gäste bei Veranstaltungen mit sitzendem Publikum zu beschränken, wurde vom Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen umgesetzt: Zulässig sind 250 Gäste. Bei Vorlage eines mit dem Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzepts sind Ausnahmen möglich.
  • Die Landesvorgabe sieht außerdem eine Sperrzeit in der Gastronomie von 23 Uhr abends bis 6 Uhr morgens vor. In begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen möglich.

Inzidenzkarte Niedersachsen

Bild von Tumisu auf Pixabay

 

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