Osterode: Maskenpflicht wird ausgeweitet

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Das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen ergänzt erneut seine Allgemeinverfügung zum Schutz vor dem Coronavirus. In der Stadt Osterode am Harz wird der Bereich erweitert, in der die Maskenpflicht gilt, sobald der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen bestimmte Marken überschreitet. Dazu gehören nun das Gebiet innerhalb des Innenstadtrings sowie der Kurpark. Bislang war nur ein kleinerer Bereich der Innenstadt entsprechend ausgewiesen.

Damit wird die aktuelle Corona-Landesverordnung  konkretisiert. In den festgelegten Bereichen soll ab einem Inzidenzwert von 35 eine Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit getragen werden; sobald der Inzidenzwert von 50 erreicht ist, muss die Maske getragen werden. Maßgeblich ist der im Lagebericht des Landes  für den Landkreis Göttingen ausgewiesene Inzidenzwert; dieser liegt am heutigen Mittwoch bei 49,7.

Die Regeln im Überblick
Die Regelungen der neuen Allgemeinverfügung im Überblick: Die Vorgaben zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei Überschreiten der Inzidenzwerte gelten für

  • die Stadt Göttingen für die Innenstadt innerhalb und auf der Wallanlage einschließlich des Albani-Parkplatzes;
  • die Stadt Bad Lauterberg im Harz für die Innenstadt auf dem sogenannten Boulevard (auf der Hauptstraße) und für den „Traumspielplatz“ im Kurpark;
  • in der Stadt Osterode am Harz Bereich innerhalb des Innenstadtrings (Altstadt zwischen Dörgestraße, Kaiserplatz, Neustädter Tor, Spritzenhausplatz, Obere Neustadt, Jacobitorstraße, Im Badegarten, Hoelemannpromenade, Eisensteinstraße und Königsplatz) sowie im Kurpark;
  • in der Stadt Hann. Münden für die Innenstadt sowie für Tanzwerder und Doktorwerder;
  • in der Stadt Duderstadt innerhalb der Wallanlagen;
  • in der Stadt Herzberg am Harz für die Fußgängerzone;
  • in der Gemeinde Seeburg für den „Traumspielplatz“.

Bild von Tumisu auf Pixabay

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