Verbesserungen für Ehrenamtliche ab Januar 2021 – Güntzler: Höhere Pauschalen sollen Anerkennung widerspiegeln

Lokalpolitik

„Ab dem kommenden Jahr können sich ehrenamtlich Engagierte auf zahlreiche Verbesserungen einstellen. Die Koalitionsfraktionen haben sich auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Unterstützung von Vereinen und Engagierten geeinigt. Die ersten Maßnahmen werden schon am 1. Januar 2021 in Kraft treten.“ Dies teilt der Bundestagsabgeordnete Fritz Güntzler (CDU) mit. Auf Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden nun Verbesserungen für das Ehrenamt im Jahressteuergesetz 2020 beschlossen. Ab Januar steigt die Übungsleiterpauschale von 2.400 auf 3.000 € und die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 €. Auch die Grenze des vereinfachten Spendennachweises wird von bislang 200 auf 300 € erhöht.

Zudem entfällt für kleine Körperschaften die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung. „Viele Vereine haben immer wieder Probleme ihre finanziellen Mittel innerhalb der gesetzlichen Frist auszugeben, etwa weil geeignete Projekte fehlen. Deshalb haben wir diese Frist für sehr kleine Vereine mit weniger als 45.000 Euro Einnahmen im Jahr abgeschafft“, erläutert Güntzler. Darüber hinaus wird das Gesetz weitere Vereinfachung für gemeinnützige Organisationen und eine Erweiterung des Zweckkatalogs um die Zwecke „Klimaschutz“, „Freifunk“ und „Ortsverschönerung“ enthalten.„Dies sind sehr gute Nachrichten für unsere Vereine und gemeinnützigen Organisationen. Ich freue mich sehr, dass wir uns mit unseren Vorschlägen durchsetzen konnten und sie so schnell Umsetzung finden. Ehrenamtliches Engagement ist ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft. Es kann nicht hoch genug bewertet werden. Die höheren Pauschalen sollen unsere Anerkennung für dieses Engagement widerspiegeln und sollen ein Zeichen des Danks sein“, so der Abgeordnete abschließend.

Foto: Fritz Güntzler CDU Göttingen

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