Corona: Angespannte Lage im Eichsfeld führt zu weiteren Kontaktbeschränkungen

Aufgrund des sich über die Weihnachtsfeiertage weiter entwickelnden Infektionsgeschehens beschloß der Landkreis Eichsfeld heute verschärfte Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, die ab dem 28.12. 00:00 Uhr in Kraft treten. Es gelten im Einzelnen:

  1. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist
    •   nur mit Angehörigen des eigenen Haushaltes und
    •   in der Zeit von 5 Uhr bis 22 Uhr nur bei Vorliegen triftiger Gründe zulässig.
  2. Triftige Gründe  sind insbesondere:
    1. a)  die Ausübung beruflicher Tätigkeit
    2. b)  die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, Wahrnehmung von Terminen bei Angehörigen therapeutischer Berufe so wie Heil- und Gesundheitsfachberufen
    3. c)  Versorgungsgänge zur Beschaffung von Gegenständen des täglichen Bedarfs und dieInanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen
    4. d)  Teilnahme an Beerdigungen und standesamtlichen Eheschließungen
    5. e)  Sport und Bewegung an der frischen Luft
    6. f)  der Besuch der Schule und von Einrichtungen der Kindestagesbetreuung, Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, Einrichtungen der berufs- bezogenen, schulischen und akademischen Aus- und Fortbildung sowie von Kirchen und anderen Orten der Religionsausübung

An den Weihnachtsfeiertagen sind im Landkreis Eichsfeld weitere fünf Personen im Alter von 83 bis 101 Jahren an Covid-19 verstorben.

Die Verfügungen des Landkreises im Amtsblatt vom 28.12.

 

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