Böllerverbot in der Göttinger Innenstadt

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Die Stadt Göttingen teilt mit: Zum Schutz von Menschen und Gebäuden gilt zur Jahreswende 2020/2021 in der gesamten Göttinger Innenstadt wieder ein Verbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2. Innerhalb der Wallanlagen und auf dem Wall darf am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 kein Feuerwerk der Kategorie F2 gezündet werden. Für die restlichen Tage im Jahr ist das Abfeuern von Produkten dieser Kategorie ohnehin grundsätzlich verboten. Wer gegen das sogenannte Böllerverbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Stadt Göttingen und die Polizeiinspektion Göttingen werden gemeinsam entsprechende Kontrollen durchführen: Auf Plakaten und mehrsprachigen Handzettel wird unter dem Corona-bedingt angepassten Motto „Für ein sicheres Silvester: AHA-Regeln beachten, auf Böller verzichten, gesund bleiben“ über das Verbot informiert. Bereits in den letzten Jahren war der Einsatz von Feuerwerk der Kategorie F2 in der Innenstadt verboten. Mit einer entsprechenden Anordnung können Polizei und Ordnungskräfte einfacher durchgreifen, wenn sie den Einsatz von verbotenem Feuerwerk bemerken. Das 2016 erstmals verfügte Verbot wurde bei den letzten Jahreswechseln weitgehend eingehalten.

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 sind erkennbar an der Kennzeichnung „F2“ bzw. „PII“. Das Abbrennen dieser Feuerwerkskörper ist ausschließlich am 31. Dezember und am 1. Januar bis 0.00 Uhr erlaubt, allerdings nur außerhalb der Innenstadt. Dieses Feuerwerk darf nicht in der Nähe von brandgefährdeten Gebäuden wie Fachwerkhäusern gezündet werden. Der Mindestabstand von 200 Metern ist auch zu Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Kirchen einzuhalten. Wegen der Kirche am Jonaplatz in Grone ist dort das Entzünden von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ebenfalls verboten. Dort hatte es vor allem in 2017 erhebliche Probleme gegeben, auf die in 2018 mit verstärkten Kontrollen reagiert wurde.

Zur Kategorie F2 zählen insbesondere Feuerwerksbatterien, Raketensortimente, Einzelraketen, Leuchtfeuerwerk, Flugartikel und Knallartikel („Chinaböller“ usw.). Auf den Verkaufsverpackungen ist die Kategorie angegeben, so dass bereits beim Kauf grundsätzlich Klarheit herrschen sollte, dass diese Produkte in der Silvesternacht nicht in der Innenstadt abgefeuert werden dürfen.

Auch in weiteren Städten und Gemeinden im Landkreis Göttingen gilt das Verbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 in bestimmten Bereichen. Wo genau, ist im Amtsblatt 60 der Stadt Göttingen geregelt. Weitere Informationen dazu gibt es hier

 Bild von nck_gsl auf Pixabay

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