Impfangebot für alle Mitarbei­terinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugend­hilfe ab Mai

Alle Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII tätig sind und mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen, sind ab Mai impfberechtigt. Dies umfasst sowohl hauptamtlich, wie auch nebenamtlich oder ehrenamtlich Tätige in der Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen. Termine können über das Impfportal Niedersachsen www.impfportal-niedersachsen.de vereinbart werden.

Daniela Behrens, Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung: „Ich habe großen Respekt für das, was die Kinder- und Jugendhilfe für Kinder, Jugendliche und ihre Familien täglich leistet. Gerade in Zeiten der Pandemie stellt dieses Engagement eine besondere Herausforderung dar. Kinder und Jugendliche sind häufig die Leidtragenden dieser Pandemie. Wir müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schützen, damit sie den Schutzauftrag für Kinder und Jugendliche gewährleisten und auch in Pandemiezeiten Chancen und Perspektiven für jeden Einzelnen entwickeln können.“

Die Impfungen sollen ab dem 1. Mai grundsätzlich möglich sein. Die Impfberechtigung ist im Impfzentrum mit einer aktuellen Bescheinigung des Arbeitgebers nachzuweisen.

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