Neue Corona-Hilfe für Härtefälle

Corona-Wirtschaft

Unternehmen und Soloselbständige, die bisher trotz existenz-bedrohender Umsatzrückgänge keine Chance auf staatliche Corona-Hilfen hatten, können in Niedersachsen ab sofort Härtefallhilfen beantragen. Antragsberechtigt sind Betriebe die pandemiebedingt eine besondere Härte erleiden, aber weder November-/Dezemberhilfe noch die Überbrückungshilfen II und III in Anspruch nehmen konnten.

„Im Fokus stehen jetzt endlich die Unternehmen und Soloselbständigen, die unverschuldet durch den Rost öffentlicher Förderung gefallen sind und bis heute ohne Hilfen um ihr Überleben kämpfen müssen“, begrüßt Maike Bielfeldt, Hauptgeschäftsführerin der IHK Hannover den Start des neuen Härtefallprogramms von Land und Bund. In diese Lage sind beispielsweise Unternehmen geraten, die für das Referenzjahr 2019 etwa durch eine längere Umbauphase oder einen Brandschaden nicht den üblichen Umsatz nachweisen konnten. „Die IHK hat sich bei der Politik in den letzten Monaten stark für eine direkte Hilfe für Härtefälle eingesetzt. Die Liquidität ist mittlerweile bei diesen Betrieben äußerst angespannt und die Mittel müssen jetzt schnell und unbürokratisch bei den Betroffenen ankommen“.

Alle Informationen zu den Härtefallhilfen und zur Antragstellung sind ab sofort verfügbar auf dem Portal www.haertefallhilfen.de

Symbolbild von Dr StClaire auf Pixabay