Stadtratsbündnis stellt Gruppenantrag zur umstrittenen Änderung des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz

Lokalpolitik

Das gab es noch nie, ein breites Bündnis von Parteien stellt in der kommenden Stadtratssitzung einen interfraktionellen Antrag zur umstrittenen Änderung des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz. Unterstützt wird der Antrag von FDP, Bündnis 90/ DIE GRÜNEN und Göttinger Linke Fraktionen, PARTEI und VOLT-Ratsgruppe sowie Francisco Welter-Schultes im Rat der Stadt Göttingen. Nach Ansicht der Antragsteller werden dadurch die kleineren Parteien nachhaltig in der Ausübung ihrer parlamentarischen Rechte eingeschränkt.

Der Fraktionsvorsitzende der FDP im Rat der Stadt Göttingen, Thorben Siepmann, bekräftigt seine Forderung an die Landesregierung, die erst kürzlich erfolgte Änderung des § 71 II NKomVG wieder rückgängig zu machen. „Es kann nicht sein, dass die regierungstragenden Landtagsfraktionen von SPD und CDU nach der Kommunalwahl das Gesetz ändern und somit kleinere Fraktionen um ihre Stimmrechte in den Ausschüssen bringen. Dieses vorgehen verletzt eindeutig Minderheitenrechte und verstößt gegen den Vertrauensschutz der Wählerinnen und Wähler, die den ehemals großen Volksparteien eben nicht mehr so viele Stimmen geben. Das nun das Zählverfahren bei der Sitzverteilung geändert wurde, um Vorteile für SPD und CDU zu sichern, zeigt wie gering die Wahlentscheidungen der Bürgerinnen und Bürger von den SPD- und CDU-Landtagsfraktionen respektiert wird.“ Dies könnte zudem verfassungswidrig sein, wie ein entsprechendes Rechtsgutachten ergeben hat. Außerdem bedauerte Siepmann, dass auch die Göttinger Ratskollegen von SPD und CDU nicht bereit waren auf einen Kompromissvorschlag einzugehen, der eine – rechtlich zulässige – Sitzverteilung nach dem bewährten Hare-Niemeyer-Verfahren vorgesehen hätte. Abschließend bedankte sich Siepmann bei allen übrigen Fraktionen und Ratsmitgliedern, die sich der Initiative der FDP angeschlossen hatten. 

Symbolbild von misterfarmer auf Pixabay