Ab Freitag, 3. Dezember 2021, gilt: Keine Besucher*innen und nicht notwendige Begleitpersonen in den meisten Kliniken und Krankenhäusern des regionalen Kliniknetzwerkes Südniedersachsen/Nordhessen mehr zugelassen. Regelung dient dem Schutz von Patient:innen und Mitarbeitenden.
Der Besuchsstopp berührt nicht die Patientenversorgung: Dazu gehören insbesondere alle Notfälle, akute Schmerztherapien sowie onkologische Behandlungen und Operationen. Wichtig ist: Patient:innen, bei denen sich beispielsweise Symptome für einen Herzinfarkt oder Schlaganfall zeigen, sollen unbedingt die jeweilige Notfallversorgung ihrer Kliniken in Anspruch nehmen. Es ist keineswegs gewollt, auf eine notwendige Behandlung zu verzichten. Ausnahmen gelten grundsätzlich für die Begleitung bei Geburten, für notwendige Begleitpersonen von minderjährigen Kindern sowie in palliativmedizinischen Situationen. Dabei ist immer eine Besuchsperson unter Berücksichtigung der 3G-Regelung plus FFP2- Schutzmaske zugelassen.
BESUCHSREGELUNGEN DER PARTNERKLINIKEN DES REGIONALEN KLINIKNETZWERKES SÜDNIEDERSACHSEN:
Universitätsmedizin Göttingen
Evangelisches Krankenhaus Göttingen-Weende
St. Martini Krankenhaus Duderstadt
Agaplesion Krankenhaus Neu Bethlehem
Klinikum Hann. Münden
Einbecker Bürgerspital: BESUCHSSTOPP AB MONTAG, 6. Dezember 2021
Asklepios Seesen: BLEIBT BEI 2G++-REGEL
Helios Albert-Schweitzer-Klinik Northeim: BLEIBT BEI 2G++-REGEL
Helios Klinik Bad Gandersheim: BLEIBT BEI 2G++-REGEL
Helios Klinik Herzberg/Osterode: BLEIBT BEI 2G++-REGEL
Klinikum Werra-Meißner Standort Eschwege: BESUCHSSTOPP SCHON UMGESETZT
Klinikum Werra-Meißner Standort Witzenhausen: BESUCHSSTOPP SCHON UMGESETZT