Der Aufruf der Stadt Göttingen nach mehr Teststellen war erfolgreich: Knapp 100 Interessierte haben sich in den letzten Tagen beim Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis gemeldet. Die eingegangenen Bewerbungen wurden bzw. werden innerhalb von zwei bis vier Arbeitstagen geprüft, sodass in den kommenden zwei Wochen bereits weitere 30 bis 40 neue Teststellen in Stadt und Landkreis Göttingen ihren Service anbieten können.
An die Teststellen werden gewisse Mindestanforderungen gestellt, etwa zur Räumlichkeit, zur Barrierefreiheit und zur Lüftung gestellt. Die bzw. der Betreiber*in muss über eine Ausbildung in einem Gesundheitsberuf verfügen. Fehlt diese, muss eine entsprechende Expertise durch andere beschäftigte Person vorliegen. Das tatsächliche Öffnen einer Teststelle hängt dann nicht nur von der Bestätigung durch das Gesundheitsamt ab, sondern auch davon, ob die Betreiber*innen genügend Personal und Material bereitstellen können. Jedoch erfüllen nicht alle Interessenten die Mindestanforderungen, sodass ein Teil der bisherigen Meldungen nicht berücksichtigt werden kann.
Wer interessiert daran ist, eine Teststelle zu eröffnen, muss dies gegenüber dem Gesundheitsamt melden, im Idealfall per E-Mail unter testzentren@goettingen.de. Für die Teststelle ist ein Hygienekonzept vorzulegen, das auf Aspekte wie die Möglichkeit zur Lüftung oder zur personellen und technischen Ausstattung eingeht. Die Anforderungen gibt es hier als Download. Für jeden durchgeführten Test wird eine Vergütung gezahlt, die Abrechnung erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen. Das Genehmigungsverfahren läuft in aller Regel zügig innerhalb von wenigen Tagen ab, sodass beim Vorliegen aller Voraussetzung ein kurzfristiger Start einer Teststelle möglich ist.
Arbeitgeber*innen können Zertifikate ausstellen
Wer als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber bei Mitarbeiter*innen einen Selbsttest unter Aufsicht durchführt, kann ihnen bei einem negativen Testergebnis ein entsprechendes Zertifikat aushändigen. Dieses Zertifikat kann dann genauso wie das Zertifikat einer Teststation beispielsweise für die Vorlage bei Dienstleistern oder für Veranstaltungsbesuche genutzt werden. Auch hier gilt: Das Zertifikat darf nicht älter als 24 Stunden sein.