Corona-Pandemie: Maskenpflicht in Innenstädten teils verlängert Allgemeinverfügung betrifft Osterode, Herzberg und Bad Lauterberg

Corona

Die seit dem 03.12.2021 für Innenstädte bzw. auf Wochenmärkten in Städten und Gemeinden des Landkreises bestehende Maskenpflicht wird in Teilen verlängert. Betroffen sind die Städte Osterode am Harz, Herzberg am Harz und Bad Lauterberg im Harz. Die Allgemeinverfügung wird im Amtsblatt für den Landkreis Göttingen (Nr. 85) und im Amtsblattder Stadt Göttingen (Nr. 69) veröffentlicht Sie tritt am 24.12.2021 in Kraft.

Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung gilt dann in der:

Stadt Osterode am Harz

im Gebiet des Wochenmarktes auf dem Martin-Luther-Platz während der Öffnungszeiten des Wochenmarktes sowie in der Silvesternacht (31.12.2021, 20:00 Uhr, bis 01.01.2022, 05.00 Uhr);

Stadt Herzberg am Harz

im Gebiet des Wochenmarktes auf dem Marktplatz während der Zeit des Wochenmarktes bis zum 31.01.2022;

Stadt Bad Lauterberg im Harz

im Bereich des sog. „Boulevard“ bestehend aus: Hauptstraße, aus Richtung Braunlage/Postplatz kommend ab Hausnr. 166 und 139-141 bis einschließlich Hausnr. 88 und 71 und der zum Boulevard führenden Nebenstraßen im Zeitraum 27.12.2021 bis 02.01.2022, jeweils zwischen 10:00 und 18:00 Uhr.

Das Land Niedersachsen und damit auch der Landkreis Göttingen befinden sich mitten in der vierten Welle der Corona-Pandemie. Angesichts der sogenannten Omikron-Variante des Coronavirus ist von einem weiteren Anstieg der Neuinfektionen und in der Folge mit einer hohen Belastung des Gesundheitssystems zu rechnen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung dient dem Infektionsschutz; damit sollen steigende Infektionszahlen und die Notwendigkeit weiterer, schwerwiegender Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vermieden werden.