Aktuelle Mitteilung der Stadt Göttingen:
Die Pflicht, auf Wochenmärkten in bestimmten Städten und Gemeinden im Landkreis eine FFP2-Maske zu tragen, wird angepasst. Ab Sonnabend, 22. Januar 2022, gilt: Wer als Verkäuferin oder Verkäufer beispielsweise mit einer Plexiglasscheibe eine Barriere zwischen sich und der Kundschaft einsetzt, kann auch eine medizinische Maske tragen. Für Kundinnen und Kunden sowie für Verkäuferinnen und Verkäufer an Verkaufsständen ohne physische Barriere gilt weiterhin die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen.
Diese Regelung gilt für Wochenmärkte in Göttingen, Hann. Münden, Duderstadt, Bovenden, Osterode am Harz und Herzberg am Harz. Eine detaillierte Auflistung inklusive Lagepläne der einzelnen Wochenmärke ist im Amtsblatt Nr. 3 enthalten. Im gleichen Amtsblatt wird ab Sonnabend, 22. Januar 2022, zudem die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bei Versammlungen aufgehoben. Grund ist, dass diese Pflicht in der letzten Aktualisierung der Corona-Verordnung des Landes berücksichtigt wurde und daher überflüssig ist.
Bild von Alexandra_Koch auf Pixabay