Stadt erlässt Allgemeinverfügung zur Impfpflicht

Das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen hat eine Allgemeinverfügung zur Impfpflicht erlassen. Die Allgemeinverfügung regelt, dass besonders schutzbedürfte Einrichtungen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes Mitarbeitende melden müssen, die keine Nachweise über eine erfolgte Corona-Schutzimpfung oder Corona-Genesung vorlegen. Die Meldung erfolgt online über ein Landesportal. 

Die Corona-Impfflicht gilt ab Dienstag, 15. März 2022, bundesweit für alle, die in besonders schutzbedürftigen Einrichtungen tätig sind. Das soll vor allem jene schützen, die in den Einrichtungen betreut oder behandelt werden. Außerdem soll damit die Versorgung in diesen Bereichen sichergestellt werden. Die Meldung muss online im Meldeportal www.mebi-niedersachsen.de erfolgen (die Webseite ist noch nicht freigeschaltet). Wer Fragen zu diesem Thema hat, kann die Info-Hotline der Stadt Göttingen unter 0551/400-3500 anrufen. Sie ist montags bis donnerstags zwischen 8.00 und 15.00 Uhr sowie freitags zwischen 8.00 und 12.00 Uhr zu erreichen. Fragen können auch per E-Mail unter ebi@goettingen.de gestellt werden. Die vollständige Allgemeinverfügung Nr. 11/2022 ist steht hier zum Downloadbereit.

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay 

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