Sperrungen im Bereich des Schützenplatzes und des westlichen Leineufers ab 05. Januar

Im Januar beginnen umfangreiche Vorbereitungen für die geplante Kampfmittelbeseitigung am 25. März. Dazu wird der Bereich vom Schützenplatz bis zum Radweg am westlichen Leineufer ab Donnerstag, 5. Januar 2023, vollständig gesperrt.

Die Sperrung umfasst östlich der Leine den Schützenplatz, die S-Arena und den gesamten Sondierungsbereich bis zum Ufer südlich der Kleingartenanlage Auf der Masch. Auf der westlichen Leineseite ist der Uferbereich inklusive Radweg ab Godehardstraße bis Höhe Kleingartenanlage gesperrt. Auch die Leine selbst bleibt für Kanut*innen, Ruder*innen und andere Wassersportler*innen weiterhin gesperrt, Schilder am Ufer und an Brücken weisen darauf hin. Der gesamte Bereich wird mit Bauzäunen abgegrenzt, Haltverbote werden eingerichtet und Umleitungen ausgeschildert. Die Godehardstraße bleibt frei. Weiter teilt die Stadt Göttingen folgendes mit:

Allgemeinverfügung

Die Sperrung ist per Allgemeinverfügung erlassen, die im Amtsblatt Nr. 54 der Stadt Göttingen vom 21. Dezember 2022 veröffentlicht ist. Das vollständige Amtsblatt mit allen Inhalten steht online unter www.goettingen.de/amtsblatt bereit. Das Amtsblatt ist außerdem kostenlos in der Tourist-Info am Markt 8 sowie in den Verwaltungsstellen Geismar, Grone und Weende erhältlich.

Betretungsverbot

Von Donnerstag, 5. Januar, 6.00 Uhr, bis Samstag, 25. März 2023, 5.59 Uhr ist es aus Sicherheitsgründen verboten, sich im Sperrbereich innerhalb oder außerhalb von Gebäuden, auf Straßen, Wegen und Plätzen aufzuhalten oder sie zu betreten. Ein Verstoß gegen das Betretungs- und Aufenthaltsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Ab Samstag, 25. März, 6.00 Uhr wird dann der weitaus größere, bereits angekündigte 1.000-Meter-Evakuierungsradius gelten. Er wird zusammen mit der Liste der betroffenen Straßen und Hausnummern rechtzeitig vorher bekanntgegeben.

Vorbereitung des Einsatzes am 25. März

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen (KBD) hat bei Sondierungsarbeiten auf dem Schützenplatz vier Objekte im Erdreich geortet und als Verdachtsfall für Bombenblindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg eingestuft. Um diese Objekte näher identifizieren zu können, nimmt der KBD weitere Untersuchungen vor. Vom 5. Januar bis 24. März werden die vorbereitenden Tätigkeiten (Einleiten der Grundwasserabsenkung, Auf- und Abstellen von Containerschutzwänden, technische Vorerkundungen) durchgeführt.

Sperrung aus Sicherheitsgründen

Die vorbereitenden Arbeiten sind unbedingt notwendig. Falls es sich bei den Objekten tatsächlich um Bombenblindgänger handelt, können sie nur auf Basis dieser Vorbereitungen beseitigt werden. Bereits während dieser Tätigkeiten gilt es, eine unkontrollierte Detonation zu vermeiden. Der Bereich, der besonders zu schützen ist, wurde nach fachlicher Einschätzung des KBD und der Sicherheitsbehörden festgelegt. Die Einrichtung der Sperrzone ist zwingend erforderlich, um Gefahren bestmöglich abzuwenden.

Die vier Objekte werden bei dem Einsatz am 25. März  final untersucht und, falls sie als Sprengkörper identifiziert werden, beseitigt.

Weitere Informationen

Die Stadt Göttingen vermeldet in ihrem Liveblog unter goe.de/bombenverdacht fortlaufend aktuelle Informationen über den sEinsatz zur Kampfmittelbeseitigung am Samstag, 25. März 2023.

Foto: Sparkassenarena am Schützenplatz ©Radio Leinewelle (ü9

Radio Leinewelle
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