Landesregierung setzt klares Zeichen gegen Antisemitismus und für den Schutz jüdischen Lebens

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Um Antisemitismus, egal von wem und in welcher Form, zu bekämpfen, muss er frühzeitig erkannt werden. Gesellschaft und staatliche Akteure müssen gezielt für die verschiedenen Erscheinungsformen von Antisemitismus sensibilisiert werden. Das gilt heute umso mehr, als Antisemitismus sich aktuell verstärkt und in verschiedenen Ausprägungen zeigt und teils auch verdeckt auftritt.

Die Niedersächsische Landesregierung hat gestern mit Beschluss die Arbeitsdefinition von Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) verabschiedet. Mit der Annahme der Definition untermauert die Niedersächsische Landesregierung ihre Verantwortung, für den Schutz jüdischen Lebens einzutreten und Antisemitismus in all seinen Facetten entschieden entgegenzutreten.

Die International Holocaust Remembrance Alliance ist eine internationale Institution mit insgesamt 34 Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland. Sie wurde 1998 auf schwedische Initiative als Task Force für Internationale Zusammenarbeit für Bildung, Gedenken und Forschung zum Holocaust gegründet.

Die Definition lautet: „Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden, die sich als Hass gegenüber Jüdinnen und Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen. Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.“

Mit dem gestrigen Kabinettsbeschluss wird nun auch Niedersachsen diese Arbeitsdefinition als Grundlage seines Regierungshandelns übernehmen. Damit wird ein einheitlicher Arbeitsbegriff geschaffen, der ressortübergreifend, etwa in den Bereichen Bildung, Justiz, Polizei und Schule, Orientierungshilfe beim Erkennen von Antisemitismus geben wird.

Bild von Tamar_Tal auf Pixabay