Landkreis verbietet Baumaßnahmen am Wiesenbeker Teich

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Der Landkreis Göttingen greift durch: wegen baurechtlicher Bestimmungen unsagen die Behörden die Nutzung eines Kiosks und verschiedener Wohnanlagen auf einem Grundstück am Wiesenbeker Teich in Bad Lauterberg. Grund dafür sind fehlende Baugenehmigungen und Bauanträge. Für Kiosk und Wohnanlagen auf dem Grundstück besteht weiterhin kein Bestandsschutz. Bei Missachtung kann die Bauaufsicht eingreifen. Sie kann zum Beispiel Kiosk und besagte Wohnanlegen versiegeln oder diese gegebenenfalls abreißen lassen.

„Das Bauordnungsrecht gilt für alle Menschen gleichermaßen, so auch für die neuen Eigentümer des ehemaligen Hotelkomplexes am Wiesenbecker Teich. Auch wenn die sogenannten Reichsbürger das Rechtssystem der Bundesrepublik nicht anerkennen, so setzen wir dieses dennoch durch“

Baudezernentin Doreen Fragel

Das ehemalige Kneipp-Kur-Hotel Wiesenbeker Teich in Bad Lauterberg befindet sich im Besitz des sogenannten „Königreich Deutschlands (KRD).

Zum Hintergrund
Am 30.8.2023 fand ein Einsatz von Zoll, Polizei und dem Landkreis im früheren Hotel am Wiesenbeker Teich statt. Der Schwerpunkt dieses Einsatzes lag auf der Überprüfung von Schwarzarbeit sowie der Einhaltung von Abfall- und Arbeitsrecht.

Am 12.09.2023 wurde das Kreishaus in Göttingen wegen eines verdächtigen Pakets, das einen Bombenalarm auslöste, evakuiert. Das Paket wurde von der Eigentümerin des Grundstücks versandt, die sich selbst als Reichsbürgerin des „Königreiches Deutschland“ bezeichnet. Reichsbürger ist die Selbstbezeichnung einer Gruppierung, deren gemeinsames Merkmal es ist, die Legitimität und Souveränität der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Repräsentanten und der gesamten Rechtsordnung abzulehnen.

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