Balkonkraftwerke – Tipps der Verbraucherzentrale

Energie

Der Vorteil von Steckersolargeräten, eigenen Haushaltsstrom zu erzeugen, liegt auf der Hand. Doch bislang war die Nutzung mit strikten Vorgaben verbunden: Die doppelte Anmeldung bei Netzbetreiber und Marktstammdatenregister, Beschränkung auf einen Zweirichtungszähler sowie auf spezielle Einspeise-Steckdosen. Das soll sich mit dem Solarpaket I nun ändern.

„Aus Gesprächen mit Verbraucherinnen und Verbrauchern wissen wir, dass die hohen bürokratischen Hürden viele bisher davon abgehalten haben, ein Balkonkraftwerk zu installieren“, sagt René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Die Nutzung zu erleichtern, sei daher ein wichtiger Schritt, um möglichst viele Menschen aktiv an der Energiewende zu beteiligen. „Sollte der Bundestag das geplante Solarpaket am kommenden Freitag verabschieden, wird es wesentlich einfacher, die eigenen Stromkosten zu senken und etwas zum Klimaschutz beizutragen“, so Zietlow-Zahl. 

Anmeldung entbürokratisiert, Installation erleichtert
Die Registrierung eines Steckersolargeräts erfolgt seit 1. April 2024 nur noch über das Marktstammdatenregister, Netzbetreiber müssen nicht mehr informiert werden. Außerdem sieht der Gesetzesentwurf vor, dass rückwärtszählende Ferraris-Zähler vorübergehend geduldet werden, ein Zweirichtungszähler ist nicht zwingend erforderlich. „Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist das eine wichtige Änderung, da sie nicht mehr auf den Umbau durch den Netzbetreiber warten müssen“, erklärt Zietlow-Zahl. Weil zudem in Zukunft herkömmliche Schukostecker für den Anschluss ausreichen, wird eine schnelle Inbetriebnahme deutlich erleichtert. Auch die Beantragung von Fördermitteln wird dadurch einfacher, da diese teils an die Installation mit einem Wielandstecker geknüpft waren.

Mietwohnung oder Eigentum – Steckersolargeräte als privilegierte Maßnahme
„Erfreulich ist zudem, dass die Änderungen es auch Mieterinnen und Mietern sowie Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern erleichtern, eigenen Solarstrom zu produzieren“, erklärt der Energierechtsexperte. So ist vorgesehen, Balkonkraftwerke jeweils in die Liste der privilegierten Maßnahmen aufzunehmen. Damit würde es sowohl für Vermieterinnen und Vermieter als auch für Wohnungseigentümergemeinschaften deutlich schwerer, eine Installation zu untersagen.

Weitere Informationen zu den geplanten Änderungen und allgemein zu Steckersolargeräten bietet die Verbraucherzentrale Niedersachsen im Webseiten-Artikel „Lohnen sich Balkonkraftwerke?

Bild von Franz Bachinger auf Pixabay

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