Landkreise Göttingen und Goslar erlassen Betretungs- und Aufenthaltsverbot für „Rainbow Family“

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Wegen einer nicht angemeldeten Großveranstaltung in einem gemeindefreien Landschaftsschutzgebiet zwischen Bad Grund und Clausthal Zellerfeld nahe den Hahnebalzer Teichen und dem Taternplatz haben der Landkreis Göttingen und der Landkreis Goslar ein Betretungs- und Aufenthaltsverbot in einem rund 200 Hektar großen Gebiet erlassen.

Um die öffentliche Sicherheit und Ordnung wiederherzustellen, wurde eine sogenannte „Allgemeinverfügung“ erlassen. Diese diene nicht zuletzt dazu, die erhöhte Gefahr für Leib und Leben der Teilnehmenden und der Rettungskräfte zu minimieren, so die Landkreise in einer Stellungnahme. Damit werden die derzeit rund 1.000 Teilnehmer*innen der nicht angemeldeten Zusammenkunft aufgefordert, das Gebiet zu verlassen.

Seit Sonntag, 11. August 2024, haben sich bereits ca. 1.000 Mitglieder der sogenannten „Rainbow Family“ im Landschaftsschutzgebiet zwischen den Hahnebalzer Teichen und dem Taternplatz zu einer nicht-genehmigten Versammlung (Gathering) zusammengefunden. Zuvor war die Rainbow-Jüngerschaft im Landkreis Northeim durch die Stadt Uslar aufgefordert worden, die dort illegal aufgeschlagenen Zelte abzubrechen. Die Zahl der Teilnehmenden steigt weiter, wozu die erhöhte mediale Aufmerksamkeit beiträgt.

Gespräche mit den Teilnehmenden, sich an Vorschriften zu halten und beispielsweise offenes Feuer zu löschen, blieben ergebnislos und wurden seitens der Behördenvertreter*innen abgebrochen. Versuche, eventuell geeignete Grundstücke als Ausweichfläche anbieten zu können, blieben bisher ebenso ergebnislos. 

„Jeder Veranstalter weiß, welchen logistischen Aufwand man betreiben muss, um eine Veranstaltung dieser Größe zu organisieren, die sicher durchgeführt werden kann“, sagt Kreisrätin Marlies Dornieden in einer Stellungnahme. Man könne nicht einfach im Hochsommer irgendwo im Wald oder am Waldrand zusammenkommen, offenes Feuer machen und ohne sanitäre Einrichtungen eine Großveranstaltung stattfinden lassen. Dies erhöht zudem tagtäglich auch das das Risiko einer möglichen Infektion. Campen im Landschaftsschutzgebiet sei darüber hinaus grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die Anmeldungspflicht öffentlicher Veranstaltungen dient zum einen der Sicherheit und liegt zum anderen im Interesse der Organisierenden: Ob auf einem Privatgelände oder im öffentlichen Raum – Veranstalter*innen eines öffentlichen Ereignisses sind verantwortlich für den Schutz und die Sicherheit der Besucher*innen, Helfer*innen, Nachbar*innen und der Öffentlichkeit. „Wegen Waldbrandgefahr sind weder große noch kleine Feuer zulässig, mehrere hundert Menschen, unter anderem auch Kleinkinder, und wild geparkte Fahrzeuge würden im Ernstfall eine Rettung erschweren bzw. unmöglich machen“, erläutert Marlies Dornieden, Dezernentin für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr, weiter.

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