OB Broistedt stoppt Sanierungspläne für Deutsches Theater in Göttingen

Kultur-Lokalpolitik

Die vor knapp zwei Monaten vorgestllten Pläne zur Sanierung des deutschen Theaters wurden von der Stadt Göttingen gestoppt. Dies geschieht in Hinblick auf die angespannte Haushaltslage, die eine vollständige Umsetzung der notwendigen Sanierung bzw. neuen Anbaus nicht möglich macht. Die Gesamtkosten der Maßnahmen wurden in einem Gutachten auf 178 Millionen Euro geschätzt.

Um die notwendigsten Sanierungsmaßnahmen zu realisieren, soll das Projekt nun in kleinen Schritten angegangen werden. Im Fokus stehen zunächst die allernotwendigsten Arbeiten, also das, was zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs zwingend notwendig oder durch eine Fördermittelakquise finanzierbar ist.

Für sicherheitsrelevante Maßnahmen und zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs sind Mittel in Höhe von rund 1,9 Millionen Euro notwendig. Damit sollen unter anderem die Elektrotechnik und die Sicherheitsbeleuchtung erneuert sowie ein Notstromaggregat angeschafft werden. Die Verwaltung schlägt vor, die Mittel aufgeteilt auf 2025 und 2026 in den Haushalt der Stadt Göttingen einzustellen. Die Maßnahmen sollen nur unter dem Vorbehalt der Genehmigung ausreichender Kreditermächtigungen durch die Kommunalaufsicht umgesetzt werden. „Diese Investitionen sind unumgänglich. Damit sichern wir den laufenden Betrieb des Theaters und vermeiden weitere kostspielige Schäden durch Verzögerungen“, erläuterte Stadtbaurat Frithjof Look.

Parallel dazu hat die Stadt Göttingen vorsorglich und fristwahrend eine Interessenbekundung für das Bundesförderprogramm „KulturInvest 2024“ eingereicht, um zusätzliche Mittel für die Sanierung zu akquirieren. Geplant sind einzelne Maßnahmen wie die Sanierung der Tragkonstruktion und der Werkstatthalle, der Austausch von Fenstern sowie Zimmermannsarbeiten mit einem Gesamtvolumen von 9 Millionen Euro, die zur Hälfte aus dem Programm finanziert werden sollen. Die Mittel werden im Fall einer Förderzusage in den Haushalten 2025 bis 2027 veranschlagt. Auch hier ist die Zustimmung der Kommunalaufsicht Vorraussetzung.

Tags: