Die „Allgemeinverfügung anlässlich einer Kampfmittelbeseitigungsmaßnahme aufgrund von drei Bombenverdachtsfällen auf dem Göttinger Schützenplatz“ beschreibt die Regelungen für die Evakuierung, die zum Schutz der Menschen während des Einsatzes erforderlich ist. Dort wird auf die Mitwirkungspflichten der Anwohnenden ebenso hingewiesen wie auf die zur Verfügung stehenden Räumlichkeit im Felix-Klein-Gymnasium, Böttingerstraße 17, für die Bewohnenden des Evakuierungsbereiches, die keine andere Aufenthaltsmöglichkeit haben.
Bei einer Missachtung des absoluten Aufenthalts- und Betretungsverbots bis zur Entwarnung droht eine Geldbuße bis zu 5.000 Euro.
Das Amtsblatt 19 der Stadt Göttingen vom 9. Oktober 2024 liegt vor. Darin ist die Allgemeinverfügung der Stadt Göttingen zur Evakuierung am Samstag, 12. Oktober 2024, 6.00 Uhr veröffentlicht. Das Amtsblatt 19/2024 ist kostenlos in der Tourist-Info am Markt 8 sowie in den Verwaltungsstellen Geismar, Grone und Weende erhältlich. Das vollständige Amtsblatt mit allen Inhalten steht online unter www.goettingen.de/amtsblatt bereit.
Weitere Informationen
Aktuelle Informationen bietet der Liveblog der Stadt Göttingen unter goe.de/bombenverdacht inkl. Hinweise für Anwohnende im Evakuierungsgebiet unter goe.de/ueb2024 sowie für Anwohnende in der erweiterten Schutzzone unter goe.de/ueb2024es und Antworten auf häufige Fragen auf Deutsch und in 13 weiteren Sprachen. Anmeldungen von Personen und Haustieren für die Notunterkunft im Felix-Klein-Gymnasium nimmt das Team der Evakuierungs-Hotline unter Telefon 0551 400-5050 an: Montag bis Mittwoch 9.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag und Freitag 9.00 bis 20.00 Uhr, und am Einsatztag von 4.30 Uhr bis eine Stunde nach Entwarnung. Anfragen sind auch per E-Mail unter bombenverdacht@goettingen.de möglich.
