Integrationskurse des Bundes bleiben auch weiterhin erhalten

Die Integrationskurse des Bundes bleiben erhalten und werden fortgeführt, um so eine bestmögliche Integration zu fördern. Dies teilte die SPD- Bundestagsabgeordnete Frauke Heiligenstadt mit. Weiter heißt dazu in einer Mitteilung: Das Bundesinnenministerin und der Bundesfinanzminister haben verabredet, falls nötig die notwendigen Mehrbedarfe für 2025 auch während einer vorläufigen Haushaltsführung 2025 zu decken.

Die Teilnahmeberechtigten Ausländerinnen und Ausländern sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern soll mit dem Integrationskurs die Sprache, die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte in Deutschland erfolgreich vermittelt werden. Die Nachfrage nach der Teilnahme und der Bedarf an einem Integrationskurs sind weiterhin hoch.

Seit dem Jahr 2022 waren regelmäßig Rekordteilnehmerzahlen zu verzeichnen. Die zeitnahe und erfolgreiche Integration der Menschen, die zu uns nach Deutschland gekommen sind, ist nicht nur für die zu uns Gekommenen von zentraler Bedeutung, sondern für unsere gesamte Gesellschaft.

Vor diesem Hintergrund haben die Bundesinnenministerin Faeser und der neue Bundesfinanzminister Kukies verabredet, falls nötig die notwendigen Mehrbedarfe für 2025 auch während einer vorläufigen Haushaltsführung 2025 zu decken und die Kurse auf der Grundlage der neuen Integrationskursverordnung fortzuführen.

Die beschlossene Änderungsverordnung dient der Effektivitäts- und Effizienzsteigerung im Integrationskurssystem. Hierfür wird eine Neuordnung der Kurse vorgesehen und soll sich maßgeblich an individuellen Lernvoraussetzungen orientieren.

Sprache ist ein zentrales Element der Kommunikation und der Integration. Entsprechend bin ich sehr froh darüber, dass die so erfolgreichen Integrationskurse fortgeführt werden können
Frauke Heiligenstadt, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis 52 Goslar – Northeim – Osterode, Frauke Heiligenstadt

Den Teilnehmenden steht dabei weiterhin ein festgelegtes, reguläres Stundenkontingent zur Erlangung von Sprachkenntnissen bis zum Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zur Verfügung. 

Die Möglichkeit zur Wiederholung des Sprachkurses in einem bestimmten Umfang ist künftig nur bei bestimmtem Kursarten wie dem Alphabetisierungskurs vorgesehen. Weiterer Spracherwerb ist, auch berufsbegleitend, u.a. im Gesamtprogramm Sprache durch Berufssprachkurse oder durch Selbstlernformate möglich. Verschiedene Maßnahmen werden zudem zum Bürokratieabbau und zu einem wirtschaftlichen Kurssystem beitragen. Hierzu zählt u.a. die Möglichkeit EU-Bürgerinnen und -Bürger direkt von Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum Integrationskurs zuzulassen.

Symbolbild von arother auf Pixabay

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