Das Verwaltungsgericht Göttingen hat mehreren Klagen gegen die Restabfallgebühren der Stadt Göttingen stattgegeben. Grundstückseigentümer hatten sich gegen die Gebührenbescheide der Jahre 2023 und 2024 gewandt. Das Gericht stellte fest, dass die Stadt in ihren Gebührenkalkulationen nicht nachvollziehbar dargelegt habe, ob Über- und Unterdeckungen aus Vorjahren ordnungsgemäß ausgeglichen wurden. Diese Überprüfung ist jedoch gesetzlich vorgeschrieben. Deshalb hob das Gericht die Bescheide auf. Gegen die Urteile kann die Stadt Göttingen innerhalb eines Monats Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg beantragen.
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