
Wochenlang wurde diskutiert, geworben und um Zustimmung gerungen. Heute entscheiden die Menschen in Göttingen und im Landkreis über die politische Richtung ihrer Kommunen. Dabei geht es um mehr als Parteien und Programme: Räte und Kreistag werden gewählt, ebenso die hauptamtlichen Spitzen in Rathäusern und Kreisverwaltung. Manche dieser Entscheidungen wirken für acht Jahre.
Viele Stimmen – viele Möglichkeiten
Die Kommunalwahl in Niedersachsen ist komplexer als eine Bundestags- oder Landtagswahl. Bei den Wahlen zu Rat, Kreistag und Ortsräten haben die Wahlberechtigten jeweils drei Stimmen. Diese können einer Liste oder einzelnen Kandidierenden gegeben werden. Alle drei Stimmen können auf eine Person oder Liste konzentriert – kumuliert – oder auf Kandidierende verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden – panaschiert. Damit haben Wählerinnen und Wähler erheblichen Einfluss darauf, welche Personen tatsächlich in die kommunalen Vertretungen einziehen. Je nach Wohnort kommen mehrere Stimmzettel zusammen: Kreistag, Stadt- oder Gemeinderat, möglicherweise Ortsrat und die Direktwahlen. In Göttingen werden außerdem die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister, im Landkreis die Landrätin oder der Landrat gewählt.
Eine Entscheidung für acht Jahre
Gerade bei den Direktwahlen lohnt sich ein genauer Blick auf Personen und Programme. Während die kommunalen Vertretungen für fünf Jahre gewählt werden, beträgt die Amtszeit der hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Landrätinnen und Landräte inzwischen acht Jahre. Das ist eine lange Zeit. Die direkt Gewählten repräsentieren ihre Kommune nicht nur politisch, sondern stehen zugleich an der Spitze der Verwaltung. Sie setzen Schwerpunkte, treiben Projekte voran und müssen Mehrheiten organisieren. Wo für ein solches Amt nur eine Person kandidiert, gibt es trotzdem eine echte Wahl: Die Wahlberechtigten stimmen mit Ja oder Nein ab. Der einzige Kandidat oder die einzige Kandidatin ist nur gewählt, wenn mehr Ja- als Nein-Stimmen abgegeben werden. Bei mehreren Kandidierenden benötigt der Sieger oder die Siegerin mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen. Wird diese Mehrheit heute nicht erreicht, folgt am 27. September eine Stichwahl zwischen den beiden Erstplatzierten.
Versprechen treffen auf begrenzte Spielräume
Der Wahlkampf hat viele Versprechen hervorgebracht: bezahlbares Wohnen, bessere Schulen, eine funktionierende Infrastruktur, Klimaschutz, wirtschaftliche Entwicklung, Kultur und soziale Teilhabe. Doch Kommunalpolitik findet unter begrenzten Bedingungen statt. Ein erheblicher Teil der Haushalte ist durch Pflichtaufgaben gebunden. Zugleich müssen Städte, Gemeinden und Landkreise zahlreiche Aufgaben umsetzen, die durch Bund und Land vorgegeben werden.Deshalb geht es nach der Wahl vor allem um Prioritäten: Was wird zuerst umgesetzt? Wo wird investiert? Wo muss gespart werden? Und welche Mehrheiten lassen sich dafür finden? Auch ein direkt gewählter Oberbürgermeister, eine Bürgermeisterin oder ein Landrat entscheidet nicht allein. Rat und Kreistag bleiben zentrale Orte kommunaler Entscheidungen.
Am Ende ist es eine persönliche Entscheidung
Das niedersächsische Wahlrecht lässt dabei viel Freiheit. Wer bei der Ratswahl eine Partei unterstützt, muss bei der Direktwahl keineswegs deren Kandidatin oder Kandidaten wählen. Umgekehrt kann eine Person bei der Direktwahl überzeugen, ohne dass man deren Partei bei der Wahl zum Rat oder Kreistag unterstützt.
Gerade deshalb lohnt es sich, die verschiedenen Stimmzettel nicht als eine einzige Wahlentscheidung zu betrachten. In den vergangenen Wochen haben wir in unserer Reihe „Wohin, Göttingen? – Kommunalwahl 2026“ Kandidierende begleitet, Diskussionen besucht und politische Positionen betrachtet. Dabei zeigte sich häufig: Bei den großen Zielen herrscht durchaus Einigkeit. Die Unterschiede beginnen meist bei den Instrumenten, Prioritäten und der Frage, wie Politik umgesetzt werden soll. Eine Wahlempfehlung kann daraus nicht folgen. Denn die Frage „Wohin, Göttingen?“ beantwortet heute keine Redaktion und kein Wahlplakat.
Sie beantworten die Wählerinnen und Wähler selbst.
Die Wahllokale sind am Sonntag, 13. September, von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Ulf Engelmayer
