Schulstart in Niedersachsen nach den Herbstferien

Allgemein

Die Schulen in Niedersachsen setzen den eingeschränkten Regelbetrieb mit Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler nach den Herbstferien fort. Am kommenden Montag werde „landesweit im Szenario A gestartet“, teilte Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne am gestrigen Donnerstag in Hannover mit. Eine Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium (MS) und dem Landesgesundheitsamt (NLGA) in dieser Woche habe ergeben, dass auch die verschärfte Infektionslage dies zulasse.

Tonne: „Das ist ein wichtiges Signal an die Schülerinnen und Schüler, die Eltern und die Lehrkräfte. Der Lockdown im Frühjahr hat gezeigt, dass dem Bildungssystem eine gesamtgesellschaftlich herausragende Bedeutung zukommt. Neben der Erfüllung des Bildungsauftrages als zentraler Aufgabe von Kita und Schule sind die Qualität und die Verlässlichkeit der Betreuung für die Familien von höchster Bedeutung. Zudem haben Kita und Schule einmal mehr ihre wichtige soziale Funktion für die Kinder und Jugendlichen gezeigt. Sie sind als Lern- und Lebensorte in der Pandemie besonders schutzwürdige Güter“, erklärte der Minister.

Um den Präsenzbetrieb in den Schulen zu gewährleisten und gleichzeitig den Gesundheitsschutz für Schülerinnen und Schüler sowie alle an Schule Beschäftigte zu erhöhen, sind in der aktuellen Lage mit steigenden Infektionen mit SARS-CoV-2 Anpassungen notwendig.

Daher stehen nach den Herbstferien folgende Neuerungen an:

I. Empfehlung MNB im Unterricht an weiterführenden Schulen:

Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mit einer 7-Tage-Inzidenz ab 50 sollen ab Montag auch im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Schülerinnen und Schüler des Primarbereiches bleiben von dieser Empfehlung unberührt.

I. Erhöhung des Schutzstatus von Risikogruppen in Familien:

Ab Montag wird erleichtert, dass Schülerinnen und Schüler, die selbst nicht zur Risikogruppe gehören, aber vulnerable Angehörige im Hausstand haben, leichter vom Präsenzunterricht befreit werden können. Es gilt dann, dass sich bei Vorlage eines Attestes alle Schülerinnen und Schüler vom Präsenzunterricht befreien lassen können, sobald am Standort der Schule oder am Wohnort eine Inzidenz von 35 erreicht wurde.

Zudem können Grundschülerinnen und Grundschüler mit vulnerablen Angehörigen sowie Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperlich und motorische Entwicklung oder Hören und Sehen mit vulnerablen Angehörigen ohne weitere Voraussetzungen als dem Attest befreit werden.

II. Lüften nach 20-5-20

Sachgerechtes Lüften ist der entscheidende Baustein beim Gesundheits- und Infektionsschutz. Eine regelmäßige und hohe Frischluftzufuhr bewirkt, dass potentiell virushaltige Luftpartikel konsequent abtransportiert werden. Das hat unter anderem auch ein Expertengespräch der Kultusministerkonferenz bestätigt.

Das bedeutet, die Faustregel 20-5-20 beachten, also rund zur Hälfte einer Unterrichtsstunde für zirka fünf Minuten Stoß- oder Querlüftung.

Zudem muss vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen gelüftet werden. Jahreszeitangepasste Kleidung ist wichtig, gleichzeitig wird niemand in der Schule dauerhaft im Kalten sitzen und frieren müssen.

Das Niedersächsische Kultusministerium hat ein Informationspaket zum sachgerechten Lüften auf den Weg zu den Schulen gebracht: 50.000 Plakate und weitere 50.000 Fensterhänger mit den wichtigsten Regeln werden die Schulen in den nächsten Tagen erreichen. In der Überarbeitung des Rahmenhygieneplans, der heute an die Schulen geht, werden zudem entsprechende Hinweise zum infektionsgerechten Lüften gegeben.

Bild von klimkin auf Pixabay

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