Niedersachsen fordert rund eine Million zusätzliche Impfdosen für Schülerinnen und Schüler und legt als erstes Land Impfkonzept vor

Corona

Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne und Gesundheitsministerin Daniela Behrens fordern von der Bundesregierung rund 1 Millionen zusätzliche Impfdosen für Schülerinnen und Schüler. Das geht aus einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hervor, das mitsamt einem niedersächsischen Impfkonzept für Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren an das Bundesgesundheitsministerium geschickt wurde. Dem Konzept nach könnten bis zum Ende der Sommerferien Anfang September alle Schülerinnen und Schüler ihre Erst- und Zweitimpfung erhalten haben. Voraussetzungen hierfür sind die beschleunigte Zulassung des Biontech/Pfitzer-Vakzins für Kinder ab 12 Jahren durch die Europäische Arzneimittel-Agentur und eine zusätzliche Versorgung des Landes Niedersachsen mit eben diesem Impfstoff. In Niedersachsen gibt es zirka 450.000 schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die zu diesem impffähigen Personenkreis gehören. Es soll sich um ein freiwilliges Impfangebot handeln. Niedersachsen hat damit gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium als erstes Bundesland ein spezielles Impfkonzept für Schülerinnen und Schüler vorgelegt.

Das niedersächsischen Impfkonzept für Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren im Überblick:

Ø Die Erstimpfung sollte in den ersten beiden Wochen vor den Ferien stattfinden (12.07. – 23.07.2021).

Ø Da der Abstand zur Zweitimpfung maximal 42 Tage betragen darf, muss dann die Zweitimpfung in den Ferien durchgeführt werden (23.08. – 03.09.2021).

Ø Es kann auch noch in der ersten Woche nach den Ferien geimpft werden, als Reservezeitpunkt, falls es in den Ferien zu terminlichen Schwierigkeiten kommt.

Ø Die Impfungen finden entweder in den Impfzentren statt oder durch Mobile Teams, die in kommunale Einrichtungen der Schulträger kommen und dort impfen, z. B. im Schulgebäude, in der Sporthalle oder der Aula aber auch auch im Gemeindehaus oder der Stadthalle. Die Durchführung der Impfaktion soll der Lage vor Ort angepasst sein und wird von den Impfzentren in enger Kooperation mit den Kommunen organisiert.

Ø Für vulnerable Schülerinnen und Schüler und Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung können Impfungen auch über Hausärzte bzw. Kinder- und Jugendärzte durchgeführt werden.

Ø Die Schule unterstützt in der Logistik und Organisation durch Erhebung der Impfwilligen, Bescheinigungen, Information der Eltern. Die Schulleitungen und Lehrkräfte haben hierüber hinaus keine aktive Rolle beim Impfgeschehen.

Ø Schülerinnen und Schüler sowie Eltern erhalten ein mehrsprachiges Infopaket zur Impfung.

Ø Die Eltern entscheiden grundsätzlich, ob, wann und wo das Kind geimpft wird bzw. der Jugendliche das Impfangebot wahrnimmt. Es ist ein Angebot, keine Pflicht.

Symbolbild von DoroT Schenk auf Pixabay