Sachgerechter Umgang mit gebrauchten Schutzmasken

Es ist ein Ärgernis, oft sieht man gebrauchte Schutzmasken in der Stadt und auf dem Land herumliegen. Der Landkreis Göttingen gibt noch einmal Empfehlungen zum sachgerechten Umgang mit den gebrauchten Schutzmasken.

Schutzausrüstungen wie FFP2-Masken oder OP-Masken sind notwendige Alltagsbegleiter geworden. Auch Einweghandschuhe finden häufig Verwendung. Gebrauchte Masken und Einweghandschuhe gehören immer in den Restabfallbehälter; in der Landschaft oder in der Wertstoffsammlung haben sie nichts zu suchen.

Besondere Sorgfalt gilt für den Umgang mit Abfällen, die im Rahmen der Behandlung einer Infektion mit dem Corona-Virus im häuslichen Umfeld anfallen. Zum Schutz der Familie, von Mitbewohner*innen und den Mitarbeiter*innen der Entsorgungsfirmen dürfen solche Restabfälle nicht lose, sondern müssen zweifach verpackt in fest verschnürten Abfallsäcken (Sack in Sack) in den Restabfallbehälter gegeben werden.

Für Rückfragen stehen die Abfallberatungen der Abfallwirtschaft Göttingen unter 0551 525-2473 oder abfallberatung-goe@landkreisgoettingen.de sowie die Abfallwirtschaft Osterode am Harz (05522 96 04 777 oder abfallberatung-oha@landkreisgoettingen.de ) zur Verfügung.

Symbolbild von Astrid Zellmann auf Pixabay

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