Schwellenwerte beider Krankenhausindikatoren fünf Werktage in Folge überschritten – Ab heute gelten landesweit Regelungen der Warnstufe 2

Corona

Das Niedersächsische Gesundheitsministerium hat am Mittwoch, dem 15. Dezember, eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, nach der ab Freitag, den 17. Dezember landesweit die Regelungen der Corona-Warnstufe 2 gelten werden: www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

Mit Stand von Mittwoch beträgt der Wert des Leitindikators Hospitalisierung 6,4 (Schwellenwert zur Warnstufe 2: 6,0). Außerdem sind 10,5 Prozent der Intensivkapazitäten der niedersächsischen Krankenhäuser mit COVID-Patientinnen und -Patienten belegt (Schwellenwert zur Warnstufe 2: 10 Prozent).

Für alle anderen niedersächsischen Kommunen ergeben sich aus der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung keine unmittelbaren Konsequenzen, da aufgrund einer entsprechend hohen Inzidenz vor Ort und der Überschreitung des Schwellenwertes des Leitindikators Hospitalisierung bereits die Regelungen der Warnstufe 2 gelten. Weitere Informationen zu den Regelungen in Warnstufe 2 und der Entwicklung der Krankenhausindikatoren im Zeitverlauf können Sie den Grafiken im Anhang entnehmen. Darüber hinaus finden Sie nähere Erläuterungen zum Warnstufenmodell und der Berechnung der Indikatoren unter: www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/niedersachsen-und-corona-aktuelle-leitindikatoren-203487.html

Symbolbild von Alexandra_Koch auf Pixaba