Zunehmend Beschwerden über Verträge zum Glasfaserausbau

Verbrauchertipps

Glasfaser-Anschlüsse sind für viele Menschen attraktiv – versprechen sie doch eine schnellere Internetleitung und deutlich weniger Störungen. Aber der Ausbau bringt auch Probleme mit sich: Immer wieder erreichen die Verbraucherzentrale Niedersachsen Beschwerden über aufdringliche Außendienstmitarbeitende sowie fragwürdige Vertriebspraktiken. Wehren können sich Verbraucherinnen und Verbraucher gegen ungewollte Werbebesuche kaum. Eine klare gesetzliche Regelung ist überfällig.

„Häufig berichten uns Verbraucherinnen und Verbraucher, dass Außendienstmitarbeitende ungebeten zu Hause vorbeischauen, um Glasfaserverträge zu verkaufen“, erklärt Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Teils sind diese Besuche nur lästig, oft bringen sie jedoch Ärger mit sich: „Viele Betroffene fühlen sich von dem Geschäftsgebaren und sogar von falschen Behauptungen überrumpelt und zur Unterschrift gedrängt. Zeit, um die Vertragsunterlagen zu prüfen, bekommen sie meist nicht.“

Überdimensionierte und teure Verträge sorgen für Frust

Später bereuen sie den schnellen Vertragsabschluss dann oft. „Nicht selten stellt sich heraus, dass die Verträge teuer oder überdimensioniert sind, nicht den gewünschten Vorteil bieten oder der Wechselzeitpunkt nicht zu vorhandenen Verträgen passt“, so Körber. Zwar können an der Haustür geschlossene Verträge grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden, ärgerlich sei es für die Betroffenen aber dennoch.

Tipps der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich nie zu einer sofortigen Unterschrift auf Papier oder Tablet drängen lassen. „Für eine gute Vertragsbeziehung ist es unerlässlich, Zeit zum Überlegen zu haben“, meint die Expertin. Klingt das Produkt gut, sollten sich Interessierte das Angebot daher aushändigen lassen und sowohl Preise als auch technische Details sorgfältig prüfen. Wichtig sei etwa, ob es sich um einen echten Glasfaseranschluss handelt, der bis in die eigene Wohnung oder das Haus verlegt wird. „Ein ‚Fiber-to-the-curb‘-Anschluss nur bis zum grauen Kasten bietet hingegen keinen Geschwindigkeitsvorteil, sodass sich Mehrkosten hier meist nicht lohnen“, gibt Körber zu bedenken. Auch sei es sinnvoll, immer erst einmal zu prüfen, ob die angebotene Bandbreite überhaupt benötigt wird. 

Gesetzesänderung erforderlich

Anders als unerwünschte Werbung per Telefon oder E-Mail sind Haustürgeschäfte im Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt. „Unserer Ansicht nach sind Hausbesuche zu Werbezwecken aber gleichermaßen belästigend und die Gefahr ungewollter Vertragsabschlüsse ist hier mindestens genauso groß“, erklärt Körber. Um Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen, sollte der Gesetzgeber nachbessern und auch Haustürgeschäfte ohne ausdrückliche Einwilligung verbieten. 

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