Die meisten Partner des regionalen Kliniknetzwerks Südniedersachsen/Nordhessen lockern ihre Besuchsregelungen unter Corona-Bedingungen: Ab Montag, dem 13. Februar 2023, können in den meisten Kliniken und Krankenhäusern des Partnerverbundes Angehörige oder Personen unter Einhaltung folgender Regelungen die Patientinnen besuchen: Pro Patientin zwei Personen für bis zu zwei Stunden. Alle Besucher*innen benötigen einen aktuellen negativen Corona-Test (Antigen-Schnelltests) mit offizieller Bescheinigung einer anerkannten Teststelle. Und es gilt weiterhin Maskenpflicht in den Kliniken. Diese Bedingungen sind im Bundesinfektionsschutzgesetzes bis zum 7. April 2023 vorgeschrieben.
NEUE BESUCHSREGELUNG in den Kliniken und Krankenhäusern. Ab Montag, 13. Februar 2023, gelten folgende Besuchsregelungen:
1-2-2 Regel: Pro Patientin – zwei Besucherinnen – für bis zu zwei Stunden pro Tag
Alle Besucher*innen benötigen weiterhin einen aktuellen negativen Corona-Test mit offizieller Bescheinigung einer anerkannten Teststelle, der beim Betreten des Krankenhauses vorgelegt werden muss. Diese Testpflicht gilt auch für alle vollständig geimpfte, geboosterte oder genesene Personen. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend.
Auf Intensivstationen mit COVID-19 Patient*innen und in anderen COVID-Bereichen ist weiterhin leider kein Besuch möglich. Auch auf anderen Intensivstationen ist ein Besuch nur in besonderen Ausnahmefällen und nach vorheriger Abstimmung möglich.
AUSNAHMEN: Der verpflichtende Testnachweis gilt nicht für die seelsorgerische Betreuung Sterbender, die palliativmedizinische Betreuung sowie für Eltern und Begleitpersonen bei Notfällen, in denen vorab kein Test eingeholt werden konnte, so z.B. bei NotfallAufnahmen von minderjährigen Patient*innen oder bei der Begleitung von nicht planbaren Geburten. In solchen Notfällen erfolgt vor Ort ein Antigen-Schnelltest, um sicherzustellen, dass keine mit COVID-infizierten Begleitpersonen Zutritt erhalten.
BESUCHSZEITEN der Kliniken und Krankenhäuser An einzelnen Kliniken und Krankenhäusern bestehen individuelle Regelungen – je nach lokaler Situation. Weitere Informationen sind auf den Internetseiten der jeweiligen Partner-Krankenhäuser zu finden.
Universitätsmedizin Göttingen Täglich von 14:00 bis 19:00 Uhr, letzter Einlass von Besucher*innen ist um 18:30 Uhr.
Asklepios Klinik Schildautal Seesen Täglich von 14:00 bis 19:00 Uhr.
St. Martini Krankenhaus Duderstadt Täglich von 14:00 bis 19:00 Uhr.
Einbecker Bürgerspital Täglich von 14:00 bis 19:00 Uhr.
Evangelisches Krankenhaus Göttingen-Weende Montag bis Freitag, 14:00 bis 18:00 Uhr, Samstag und Sonntag, 10:00 bis 18:00 Uhr.
Helios Albert-Schweitzer-Klinik Northeim Die Besuchszeiten sind Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 20:00 Uhr Freitag: 8:00 bis 18:30 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertag: 8:30 bis 17:00 Uhr
Die Helios Klinik Herzberg/Osterode hat bereits andere Besuchsregelungen festgelegt und die Regelungen gelockert. Es gibt keine Einschränkungen bei den Besuchszeiten.
BESUCHSREGELUNG AN DER UMG IM DETAIL AB 13. Februar 2023 1-2-2 Regel: Pro Patientin – zwei Besucherinnen – für bis zu zwei Stunden pro Tag Besuchszeit: täglich von 14:00 bis 19:00 Uhr Letzter Einlass von Besucher*innen in der UMG um 18:30 Uhr.
Besuchende legen das entsprechende Zertifikat des Antigen-Schnelltests an den Einlasskontrollen vor.
Auf Intensivstationen mit COVID-19 Patient*innen ist kein Besuch möglich. Auch auf anderen Intensivstationen ist ein Besuch nur in besonderen Ausnahmefällen und nach vorheriger Abstimmung möglich.
Bitte beachten Sie: Die UMG bietet keine Testmöglichkeiten für Besucher*innen an.
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