Die Versuche des Landkreises (wir berichteten), die noch freilaufenden Galloway Rinder einzufangen, zeigen erste Ergebnisse. Im Ortsteil Weißenborn konnte mittlerweile eine Herde komplett eingefangen werden. In zwei weiteren Bereichen wurden jetzt wieder Sperrgebiete eingerichtet bzw. verlängert. Zum aktuellen Stand teilt der Landkreis folgendes mit:
Die Gemeinde Gleichen verlängert die in der Anlage gekennzeichneten Betretungs- und Aufenthaltsverbote bei Ischenrode erneut, um freilaufende Rinder einzufangen. Auch im Gartetal wird ein Sperrbezirk durch die Stadt Göttingen und die Gemeinden Gleichen und Friedland eingerichtet.
Bei Ischenrode wird das Gebiet von Donnerstag, 09.11.2023, 0:00 Uhr bis Mittwoch, 29.11.2023, 24:00 Uhr verlängert und bei Diemarden (Gartetal) von Freitag, 10.11.2023, 00:00 Uhr bis Mittwoch, 15.11.2023, 24:00 Uhr eingerichtet. „Wir bitten alle Betroffenen um Verständnis für die Maßnahme“, sagt Kreisveterinärdezernentin Doreen Fragel. „Die erneute Verlängerung ist notwendig, um die restlichen freilaufenden Rinder so schnell wie möglich einfangen zu können. Wir wissen, dass es für viele Menschen eine Einschränkung bedeutet und bitten um Nachsicht.“
Eine Herde – bestehend aus 12 Tieren – konnte beim Ortsteil Weißenborn inzwischen vollständig eingefangen werden. Entgegen anderslautender Kommentare kamen für die zwei letzt verbliebenen Rinder Betäubungsgewehre zum Einsatz. Auch für den Fang der restlichen Rinder können Betäubungsgewehre zum Einsatz kommen. Im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr können Jäger*innen im Notfall eingreifen, um insbesondere zu verhindern, dass Rinder auf die öffentliche Straße laufen und so Verkehrsunfälle verursachen. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen bleiben weiterhin bestehen, denn die Tiere sind in den Bereichen Gartetal und Ischenrode weiterhin frei unterwegs.
Der Landkreis unternimmt kontinuierlich Versuche, um die Rinder nach und nach einzufangen. Ein Großteil ist bereits eingefangen. Für die verbliebenen Rinder bedarf es jedoch der Einrichtung von Sperrgebieten, der Erfolg dieser Aktionen wäre gefährdet, wenn unbefugte Dritte die Sperrzone betreten und bewusst oder unbewusst den Einsatz stören. Schon die bloße Anwesenheit von Menschen innerhalb der Sperrzonen erschwert die geplanten behördlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Rinder. Die Aussprache eines Betretungs- und Aufenthaltsverbots ist daher dringend erforderlich.
Sperrgebiet um Ischenrode
Nähere Informationen zu den Sperrgebieten im Amtsblatt Nr. 53 des Landkreises Göttingen von Donnerstag, 08.11.2023.
Ausgenommen von der Sperrzone ist die Verbindungsstraße zwischen Bremke und Ischenrode, Landstraße 567. Es ist jedoch untersagt, aus nicht verkehrsbedingten Gründen anzuhalten oder Licht- oder Tonsignale abzugeben.
Zutritt haben nur Bedienstete und Beauftragte der Gemeinde Gleichen, die Einsatzkräfte der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes, sowie Bedienstete des Landkreises Göttingen und von diesen beauftragte Personen. Von diesem Betretungsverbot ebenfalls ausgenommen sind zuständige Jagdpächter*innen und Landwirte im Rahmen ihrer Bewirtschaftung.
Das Betretungsverbot gilt auch für den Halter der Galloway-Rinder, die derzeit innerhalb der genannten Sperrzone oder in deren näherer Umgebung in mehreren Gruppen frei herumlaufen.
Verstöße gegen diese Anordnung können als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Polizei oder die Gemeinde Gleichen können eine Person in Unterbindungsgewahrsam für maximal sechs Tage nehmen, wenn es nötig ist, einen Platzverweis durchzusetzen.
Foto: Sperrgebiet im Bereich Diemarden ©Landkreis Göttingen